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Gemeinsam LEBEN lernen

Herzlich Willkommen im Schuljahr 2022/23!



Das Schulleitungsteam von St. Ursula wünscht allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft einen guten Start ins neue Schuljahr und - jetzt bereits im dritten Schuljahr unter den Bedingungen der Corona-Pandemie - nur beste Gesundheit.

> Aktuell findet ein weitgehend normaler Unterrichtsbetrieb statt. Schulschließungen sind nicht mehr vorgesehen.

> Die Maskenpflicht ist aufgehoben. Das freiwillige Tragen einer Maske ist selbstverständlich weiterhin erlaubt.

> Weiterhin wird das Abstandhalten und das regelmäßige Lüften der Räume empfohlen.

> Aktuell werden keine Testungen mehr durchgeführt. Für das Betreten der Schule muss kein Impf- oder Testnachweis geleistet werden.

> Alle Familien sind jedoch dringend gebeten, sich bei Anzeichen einer Corona-Erkrankung in Quarantäne zu begeben und nicht zur Schule zu kommen. Auch müssen selbstverständlich die behördlichen Quarantäneregelungen eingehalten werden.

> Im Fall der Covid-Erkrankung einer Schülerin/eines Schülers werden die Mitglieder ihrer/seiner Klasse nicht abgesondert.

> Außerunterrichtliche Veranstaltungen sowie Praktika sind möglich, auch der internationale Austausch mit Irland. Jedoch wird der Austausch mit unseren französischen Partnerschulen im Schuljahr 2022/23 noch nicht stattfinden können. Veranstaltungen mit Übernachtung sind möglich. Allerdings wird es im Zweifelsfall keine Stornogebührenerstattung geben.

> Das Kultusministerium hat mit Schreiben vom 26.07.2022 Folgendes verfügt:

- Die regulär vorgeschriebene Zahl der Klassenarbeiten gilt wieder, auch die regulär vorgeschriebene GFS (Ausnahme in Kursstufe 2: dort ist die GFS noch freiwillig). Klassenarbeiten und Tests sowie praktische Leistungsmessungen sollen durchgängig in Präsenz stattfinden.
- Eine Aussetzung der Versetzungsentscheidung ist (wieder) nur nach Einzelfallbetrachtung möglich. Auch gibt es keine Sonderregel mehr bei mehrmaliger Nichtversetzung. Die Wiederholungsmöglichkeiten in der Kursstufe werden noch von der Kultusministerkonferenz festgelegt.
- Hinsichtlich der Niveaustufenzuordnung bei der Versetzung von Klasse 6 R nach 7 R gilt noch weiterhin der Entscheidungsspielraum der Versetzungskonferenz.
- Die freiwillige Wiederholung (sie ist auch weiterhin noch zum Halbjahr möglich) bleibt weiterhin noch ohne Folgen, d. h. sie gilt noch nicht wieder als Nichtversetzung.
- Bei den Abschlussprüfungen werden auch im nächsten Schuljahr zusätzliche Aufgaben für die Wahl der Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. Ob es wieder eine Verlängerung der Prüfungszeit geben wird, legt die Kultusministerkonferenz noch fest.
- Bei der Projektarbeit in Klasse 9 R bleibt die vorgesehene Stundenzahl noch einmal abgesenkt von 16 auf 12 Stunden.


> Zum Schluss sei auf die Internetseite des Kultusministeriums verwiesen, wo die amtlichen Schreiben eingestellt sind: www.km-bw.de. Dort wird zudem eine FAQ-Liste fortlaufend aktualisiert.

> Unsere Lehrerinnen und Lehrer sowie unsere Schulsozialarbeiterin Frau Barth stehen selbstverständlich für eine Kontaktaufnahme zur Verfügung.

> Das Merkblatt des Landesgesundheitsamts zum Umgang mit Covid-Erkrankungen finden Sie hier.

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